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Marc Faistauer Hochzeitsfotograf Zürich, Schweiz und Europa
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AGB & Brautpaarinformationen
Version 11/2025

Offerte / Vertrag 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) gelten für alle Verträge über fotografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, die Marc Faistauer – Timeless Wedding Photography (Faistauer Media GmbH), Drusbergstrasse 6, 8802 Kilchberg ZH, Schweiz (nachfolgend “Fotograf”) mit seinen Auftraggebenden (nachfolgend “Brautpaar“ ) schliesst.

  2. Der Vertrag, die Offerte sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

  3. Nach Annahme der Offerte durch das Brautpaar erstellt der Fotograf den Vertrag. Dieser umfasst insb. den Leistungsumfang, die Vergütung, das Datum, den Ort, die Präsenzzeit sowie allfällige Zusatzleistungen.

  4. Der Vertrag gilt als verbindlich, sobald die Offerte vom Brautpaar schriftlich angenommen und die Zahlung der Reservationsgebühr (Siehe Ziffer 7) geleistet wurde.

  5. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) sofern nicht anders in der Offerte angegeben.

  6. Während der vereinbarten Präsenzzeit, stellt das Brautpaar angemessene Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke für den Fotograf zur Verfügung. Allfällige zusätzliche Auslagen für Verpflegung gehen zu Lasten des Brautpaares.

Reservationsgebühr & Rechnung

  1. Nach Annahme der Offerte (Buchung) wird eine Reservationsgebühr fällig. Bei ganztägigen Reportagen beträgt diese CHF 1’500.00, bei standesamtlichen Reportagen CHF 800.00. Der Fotograf stellt dem Brautpaar die Reservationsgebühr in Rechnung.  Letztere ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Mit der Bezahlung der Reservationsgebühr ist der vereinbarte Termin für die fotografische Dienstleistung verbindlich gebucht.

  2. Die Reservationsgebühr wird nicht zurückerstattet.

  3. Der Fotograf stellt den Restbetrag der vereinbarten Vergütung nach der Hochzeit in Rechnung. Dieser ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Auslieferungszeit der Fotos (bzw. Lieferung digitaler Bilddaten) erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung im Vertrag, jedoch frühestens nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.

  4. Rechnungen sind ohne Abzug  bis spätestens zum Fälligkeitsdatum  zu begleichen. Kommt das Brautpaar in Verzug, darf der Fotograf Mahn-, Verzugs- und Betreibungskosten dem Brautpaar in Rechnung stellen.

Stornierung & Terminverschiebung

  1. Die Reservationsgebühr wird auch im Fall einer Stornierung oder Terminverschiebung nicht zurückerstattet.

  2. Stornierungen und Terminverschiebungen müssen schriftlich (z. B. E-Mail) erfolgen.

  3. Möchte das Brautpaar das gebuchte Datum verschieben, so muss dies schriftlich erfolgen. Findet das Brautpaar und der Fotograf keinen neuen Termin, wird die Reservationsgebühr nicht zurückerstattet. Es finden diesfalls die Bestimmungen bei Stornierung Anwendung insb. hinsichtlich der Kosten. 

  4. Bei Stornierung oder Verschiebungen vom vereinbarten Termin durch das Brautpaar entstehen die nachfolgenden Kosten:
  • Wird der Termin bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin verschoben, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wird der Termin bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin storniert, fallen lediglich die bereits geleisteten Reservationsgebühren an (vgl. Ziff. 11), resp. werden diese nicht zurückerstattet. 
  • Wird der Termin 6-3 Monate vor dem vereinbarten Termin verschoben oder storniert, fallen 50% der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch die bereits geleistete Reservationsgebühr, als Kosten an. 
  • Wird der Termin weniger als 2 Monate vor dem vereinbarten Termin verschoben oder storniert, fällt die gesamte vereinbarte Vergütung als Kosten an. 
  • Der Fotograf stellt die obigen Kosten dem Brautpaar in Rechnung. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

  1. Kann der Fotograf den Termin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, organisiert er einen gleichwertigen Ersatzfotograf. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Brautpaar bereits geleistete Zahlungen (inkl. Reservationsgebühr) vollständig zurückerstattet. Das Brautpaar verzichtet auf weitergehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Fotograf.

  2. Sollte die Durchführung der Hochzeit aufgrund höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Pandemien oder behördlich angeordnete Veranstaltungsverbote nicht möglich sein – kann der Termin kostenfrei verschoben werden. Bereits geleistete Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet. Es gelten im Übrigen die obigen Bestimmungen betreffend die Terminverschiebungen.

Stil und Bildbearbeitung

  1. Die Auswahl, Bildgestaltung, Technik und Bearbeitung unterliegen dem Stil des Fotograf. Das Brautpaar ist damit einverstanden, dass die Ergebnisse in diesem typischen Stil entstehen. Reklamationen mit Bezug auf den Stil oder die Auswahl sind ausgeschlossen.

  2. In der Vergütung der Reportage ist die professionelle Bearbeitung im üblichen Rahmen enthalten. Eine umfangreiche Portrait-Retusche (z. B. Hautbearbeitung, umfassende Frequenztrennung etc.) ist nicht Bestandteil des Grundpakets und kann auf Wunsch separat vereinbart werden. 

Auswahl, Lieferung & Datensicherung

  1. Es wird keine verbindliche Mindestanzahl an zu liefernden Bildern zugesichert. Durchschnittswerte wie auf der Offerte vermerkt (z. B. ca. 50–80 Bilder pro Stunde) dienen lediglich als Orientierung und begründen keine Verpflichtung. Die Anzahl der übergebenen Bilder hängt von der Präsenzzeit, den Gegebenheiten vor Ort, dem Ablauf sowie der Anzahl Gäste und Motive ab.

  2. Die Auslieferung erfolgt im JPG-Format, in hoher Auflösung, über einen Download-Link und/oder eine Online-Galerie. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Die bearbeiteten Fotos werden dem Brautpaar entsprechend der in der Offerte angegebenen Lieferdauer nach dem Hochzeitstermin zur Verfügung gestellt. Während der Hochsaison kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen.

  4. Das Brautpaar ist nach Erhalt allein verantwortlich für die Sicherung und Aufbewahrung der Dateien (z. B. Backup auf externem Datenträger). Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste nach Ausgabe und bietet keine Archivierung der Bilder an.

  5. Die Online-Galerie bleibt mindestens 6 Monate verfügbar. Danach kann sie vom Fotograf gelöscht werden, sofern nicht anders vereinbart.

Beanstandungen 

  1. Das Brautpaar hat dem Fotograf allfällige Beanstandungen der gelieferten Fotos spätestens 5 Kalendertage nach Auslieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als angenommen. Es können keine Beanstandungen gemacht werden, bei Faktoren, die ausserhalb des Einflussbereichs des Fotograf liegen (z. B. Lichtverhältnisse, Wetter, Einwirkung Dritter, Gäste). 

Nutzungs- & Urheberrechte

  1. Der Fotograf bleibt Urheber im Sinn des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG). Das Brautpaar erhält mit vollständiger Bezahlung der Rechnung ein einfaches, nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Verwendungen (z. B. Social Media, eigene Webseite, Drucke, Abzüge) der übergebenen Bilddateien. Bei Veröffentlichung der Fotos auf Social Media wird um Nennung des Fotograf (marc.faistauer auf Instagram) gebeten.

  2. Jegliche gewerbliche Nutzung (z. B. für Werbezwecke Dritter, Inserate, Blogs von Dienstleistern) bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Fotografs. Die Vergütung wird im Einzelfall geregelt.

  3. Für die Weitergabe der Fotos an Dritte (z. B. Dienstleister, Blogs) ist die vorgängige schriftliche Zustimmung erforderlich.

  4. Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Fotos kostenlos für eigene Werbezwecke und Referenzzwecke zu verwenden (z.B. Website, Social Media, Print, Wettbewerbe). Wird eine solche Verwendung ausdrücklich untersagt, wird ein Aufpreis fällig.

  5. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungen verbleiben die Bilddateien im Eigentum des Fotograf bzw. sind mit Eigentumsvorbehalt versehen.

 

Datenschutz und externe Bildbearbeitung

  1. Das Brautpaar ist verantwortlich dafür, dass alle abgebildeten Personen (bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung) die Einwilligung zur Aufnahme und Nutzung erteilt haben. Es haftet für die Folgen, wenn Rechte Dritter verletzt werden und hält den Fotograf schadlos.

  2. Zur Erbringung der Leistungen nutzt der Fotograf teilweise externe Dienstleister und spezialisierte Softwarelösungen für die digitale Bildbearbeitung, Bildauswahl und Bildoptimierung (z.B. KI-gestützte Bearbeitungstools). Dabei können ausgewählte Bilddaten an diese Dienstleister übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags und gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Haftung 

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte Schäden oder entgangener Gewinn des Brautpaares – ist ausgeschlossen.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich, sämtliche zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um eine hochwertige Leistung zu erbringen. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von Backup-Equipment sowie die gesicherte Speicherung der Bilddaten. Im Fall eines technischen Defekts, Datenverlusts oder Diebstahls, der zu einem Verlust von Bildern führt, beschränkt sich die Haftung auf eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der vereinbarten Vergütung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  3. Der Fotograf haftet nicht für nicht entstandene oder nicht nutzbare Aufnahmen, die durch das Verhalten von Gästen, Einschränkungen durch die Location oder Vorgaben von Trauredner:innen, Pfarrpersonen bzw. Veranstaltungsplaner:innen verursacht werden. Das Brautpaar verpflichtet sich, ihre Gäste darüber zu informieren, dass dem Fotograf Vorrang bei der Erfassung wichtiger Momente eingeräumt wird. 

Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

  2. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche, unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Kilchberg ZH (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form. 

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